AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Für uns als Team von Swim Kids Karlsruhe e.V. (im folgenden „Schwimmverein“ genannt) ist es oberstes
Ziel, einen gut organisierten und zielgerichteten Übungsbetrieb für alle Schwimmkursteilnehmer
anzubieten. Dazu ist es notwendig, dass die nachfolgenden Geschäftsbedingungen von allen
Teilnehmern eingehalten werden.

1. Anmeldung, Termine und Zahlung von Kursgebühren
Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Anmeldeformular und wird nach Eingang durch den
Schwimmverein auf das Vorliegen von Ausschlussgründen (z.B. fehlende gesundheitliche Eignung)
geprüft. Falls die Anzahl der Anmeldungen die angebotenen Plätze überschreitet, entscheidet die
Reihenfolge des Zugangs einer Anmeldung über die Platzvergabe.
Die Anmeldung wird innerhalb von 2 Wochen per E-Mail bestätigt oder unter Angabe der Gründe
abgelehnt. Bei einer Anmeldebestätigung werden auch die Termine der Übungsstunden mitgeteilt.
Mit Erhalt der Anmeldebestätigung kommt ein Vertrag zustande, der zur Zahlung der Kursgebühren
verpflichtet. Mit Zugang der Zahlung auf das Vereinskonto besteht Anspruch auf eine Kursteilnahme.

2. Kursversäumnis und Erstattung
Sollte der Teilnehmer an einer Übungseinheit nicht teilnehmen können, ist dies dem zuständigen
Übungsleiter mitzuteilen. Versäumt ein Teilnehmer einzelne Kurseinheiten, wird die anteilige
Kursgebühr nicht erstattet. Nachholtermine sind in diesem Fall nicht vorgesehen.
Sollten vereinzelte Termine seitens des Schwimmvereins aufgrund von Krankheit oder sonstiger
Verhinderung des Übungsleiters nicht stattfinden können, so ist dies unverzüglich den Teilnehmern
mitzuteilen. Ausgefallene Stunden durch den Schwimmverein werden als kostenfreie Nachholtermine
an das Ende des Schwimmkurses angehängt oder nach Vereinbarung abgehalten.
Bei Ausfall von Kursstunden aufgrund technischer Störungen im Schwimmbad oder andere nicht
vorhersehbarer Ereignisse können entweder Ersatztermine vom Schwimmverein bestimmt werden
oder der Kurs kann ganz eingestellt werden. Die Entscheidung hierüber wird vom Schwimmverein
einseitig getroffen. Bei Abbruch des Kurses werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte
Unterrichtseinheiten vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Schwimmverein sind
ausgeschlossen.

3. Rücktritt
Den Teilnehmern steht ein kostenloser Vertragsrücktritt bis 2 Wochen vor Kursbeginn zu. Dieser muss
schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen. Sollten bereits Kursgebühren bezahlt worden sein, so werden
diese innerhalb von 2 Wochen nach Erklärung des Vertragsrücktritts zurückerstattet.

4. Übungsstätte (Schwimmbad)
Der Schwimmverein verfügt nicht über ein eigenes Schwimmbad und ist insofern immer Gast in einem
Schwimmbad. Alle Teilnehmer an den Kursen des Schwimmvereins verpflichten sich, die
Nutzungsbedingungen des jeweiligen Bades zu beachten. Dem Personal des jeweiligen Badbetreibers
ist unbedingt Folge zu leisten.

5. Aufsichtspflicht und Mitwirkung
Die Aufsichtspflicht des Schwimmvereins gegenüber minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die
Dauer der Kursstunde. Die Aufsichtspflicht für die Übungsleiter beginnt ab Kursbeginn mit der
Übernahme der umgezogenen Kinder am vereinbarten Treffpunkt. Sie endet mit der Übergabe der
Kinder durch ihre Eltern bzw. die von den Eltern bestimmte Aufsichtsperson am vereinbarten
Treffpunkt.
Den Anweisungen der Übungsleiter und Kursassistenten ist unbedingt Folge zu leisten. Widersetzt sich
ein Kursteilnehmer erheblich oder wiederholt den Anweisungen des Übungsleiters und kann dadurch
die Sicherheit der anderen Kursteilnehmer nicht mehr gewährleistet werden oder führt die Störung
dazu, dass der Kurs nicht planmäßig abgehalten werden kann, ist die Kursleitung befugt, den
entsprechenden Teilnehmer vom weiteren Kursverlauf auszuschließen. Eine Erstattung der
Kursgebühren ist in diesem Fall ausgeschlossen.

6. Versicherungsschutz
Die Kursteilnehmer sind im Rahmen einer Sportversicherung bei der ARAG Allgemeine Versicherungs-
AG, mit Sitz in Düsseldorf, versichert. Es gelten die Leistungen des jeweils durch die Mitgliedschaft im
Landessportbund/Landessportverband (LSB/LSV) gültigen Sportversicherungsvertrages.

7. Anerkennung der AGB und Schlussbestimmung
Mit der Anmeldung zu einem Schwimmkurs werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die
Kursteilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigten anerkannt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit
später verlieren, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Karlsruhe, den 8.11.2024, 1. Vorstand Swim Kids Karlsruhe e.V.
Mirjam Lundqvist